ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Flamencoschule Maria Garcia

Der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Internet abrufbar unter www.maria-garcia.de

Vertragspartner; Geltungsbereich

(1) Vertragspartner ist die Tanzschule Maria Garcia, Inhaberin Maria Garcia, Saalburgallee 17, 60385 Frankfurt (nachfolgend: Tanzschule).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und der Tanzschule geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über die Website www.maria-garcia.de, per Fax, per Post oder schriftlich vor Ort in der Tanzschule. Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich. Der Anmeldende erhält zunächst eine Bestätigung des Anmeldungseinganges per Email. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes da. Die Annahmeerklärung und somit der Vertragsschluss erfolgt durch eine gesonderte E-Mail der Tanzschule.

(2) Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Tanzunterricht

(1) Die Tanzschule behält sich vor, Kurse auf Grund zu geringer Teilnehmerzahlen abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/ der Tanzlehrerin vorzunehmen.

(2) An gesetzlichen Feiertagen des Landes Hessen sowie in den hessischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

(3) Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer, künstlerischer Hinsicht frei.

(4) Zugunsten einer planmäßigen Durchführung des Unterrichts bittet die Tanzschule um Pünktlichkeit.

(5) Ein Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Tanzkursen der Tanzschule ist lediglich nach Rücksprache mit der Tanzschule möglich.

(6) Die Tanzschule garantiert den Teilnehmern von fortlaufenden Tanzkursen eine Mindestzahl von 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.

(7) Bei von vornherein zeitlich begrenzten Kursen wie Workshops oder sonstigen Sonderveranstaltungen werden diese mit einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten durchgeführt.

(8) Es wird klargestellt, dass der Teilnehmer weder ein Anrecht auf das Nachholen von Tanzstunden noch auf eine Minderung des vereinbarten Entgeltes hat, wenn er den Unterricht nicht wahrnimmt und die Tanzschule dies nicht zu vertreten hat.

Vergütung

(1) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisangaben, die auf der Website der Tanzschule abgerufen werden können.

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht, soweit nicht wichtige Gründe, wie z.B. schwere Krankheit des Teilnehmers, dies rechtfertigen.

(3) Die monatlichen Kurshonorare für fortlaufende Tanzkurse sind jeweils zum ersten des Monats zu zahlen. Dazu erteilt der Teilnehmer der Tanzschule ein SEPA-Lastschriftmandat. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit Vertragsschluss.

(4) Löst die Bank des Teilnehmers die auf sein Konto gezogene Lastschrift nicht ein, gehen die damit verbundenen Bankgebühren, die auf Seiten der Tanzschule entstehen, zu Lasten des Teilnehmers.

(5) Kurshonorare für befristete Sonderveranstaltungen sind bis zur ersten Unterrichtsstunde in bar zu zahlen.

(6) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so hat er die Kosten in Höhe von 9,00 EUR für jedes Mahnschreiben der Tanzschule zu erstatten. Sonstige Ansprüche aufgrund des Verzuges bleiben unberührt.

(7) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch die Tanzschule anerkannt wurden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal- pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tanzschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Kündigung

(1) Der Teilnahmevertrag in einem fortlaufenden Tanzkurs ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Nach Kündigung eines Kurses durch den Teilnehmer selbst ist eine erneute Anmeldung für denselben Kurs innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Beendigung des Kurses nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt die Anmeldemöglichkeit für andere Kursangebote.

(3) Die Anmeldung zu befristeten Sonderveranstaltungen, wie z.B. Workshops und Basiskursen, ist verbindlich und verpflichtet, auch bei Nichterscheinen, zur Zahlung der Teilnahmegebühr. In außerordentlichen Fällen, insbesondere bei Nichterscheinen aufgrund von Krankheit, bietet die Tanzschule jedoch an, die gezahlte Gebühr, bei einer Teilnahme an einer anderen Sonderveranstaltung, innerhalb der nächsten 12 Monate, anzurechnen.

Film- und Fotoaufnahmen

(1) In der Tanzschule werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen durch Maria Garcia oder durch von ihr beauftragte Personen gemacht. Die Teilnehmer werden vor Anfertigung der Aufnahmen um ihre Einwilligung zur Herstellung sowie Nutzung der Aufnahmen gebeten.

(2) Film- und Fotoaufnahmen in den Räumen der Tanzschule dürfen nur mit schriftlicher, vorheriger Einwilligung von Maria Garcia angefertigt und genutzt werden.

Datenschutz

Die Tanzschule verweist auf die gesonderte Datenschutzerklärung, die jederzeit auf der Website abgerufen werden kann.

Änderung dieser AGB

(1) Die Tanzschule behält sich vor, die AGB für Teilnehmer der fortlaufenden Tanzkurse zu ändern. Über die Änderung wird die Tanzschule den Teilnehmer spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informieren.

(2) Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Information über die Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Tanzschule wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB oder Erklärungen nach diesen AGB gegenüber dem Vertragspartner bedürfen der Textform. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht). 

 

Stand: 01.03.2015